Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem Handel und dem Handwerk, kennen wir uns insbesondere mit den einzelnden Regelungen des Kaufvertragsrechts bestens aus. Gerade Gewährleistungsansprüche, insbesondere deren Geltendmachung bzw. Abwendung ist unsere Spezialität. Dies gilt auch für das Werkvertragsrecht.
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